Verkehrsregeln in Italien

Tipps und Tricks zur Bewältigung des italienischen Strassenverkehrs mit dem Mietwagen

In Italien gibt es eine Reihe von Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt und auf die man sich schon vor Antritt der Reise mit dem eigenen oder einem Leihwagen einstellen sollte. Die wichtigsten Regeln sind nachfolgend zusammengestellt.

Verhalten an Ampeln in Italien: Das Abbiegen nach rechts ist an italienischen Ampeln auch bei Rot geduldet, ähnlich wie in Deutschland mit dem grünen Pfeil.

Fahren auf italienischen Autobahnen: Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig. Schnellstraßen und "Superstrade" sind dagegen kostenfrei. Bei der Auffahrt mit einem Mietwagen in Italien auf eine Autobahn müssen Sie zunächst ein Ticket ziehen. Bei der Ausfahrt wird anhand dessen nach gefahrenen Kilometern der Preis ermittelt. Vergessen Sie bei der Auffahrt ein Ticket zu ziehen oder verlieren Sie es, wird Ihnen bei der Ausfahrt der Maximalpreis berechnet. Bezahlt werden kann bar, mit der ViaCard (gibts z. B. beim ADAC, an den "Punto blu" und an den Grenzen) und meist auch mit Kreditkarte (ohne PIN und Unterschrift).

Für Kartenzahler gibt es dabei eigene Spuren, die an den Schildern "VISA" oder "Carta Si!" erkennbar sind. Hier kann jedoch nicht mit Bargeld bezahlen.

Achtung: Im Mautstellenbereich ist es nicht erlaubt, rückwärts zu fahren oder unerlaubt die Spur zu wechseln. Das wird mit hohen Bußgeldern und/oder Fahrverboten bestraft. Die Beschlagnahmung des KFZ ist möglich!

Pannendienst auf der Autobahn in Italien

Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten. Hierfür stehen an den Autobahnen in regelmäßigen Abständen Notrufsäulen, die Sie im Falle einer Panne nutzen können, zur Verfügung. Weiterhin ist der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilclubs ACI rund um die Uhr per Mobiltelefon zu erreichen. Ist der ACI ausgelastet sind, beauftragt er private Abschleppdienste. Hier ist die Rechnung meist in bar zu begleichen; allerdings erhält man die Kosten von den deutschen Versicherern erstattet, wenn man einen Auslandsschutzbrief abgeschlossen hat. Eine Alternative zum ACI ist der deutschsprachige Notrufdienst des ADAC. Die für Italien geltenden Telefonnummern erhalten Sie bei Ihrem Automobilclub in Deutschland.

Fahren in den Italienischen Bergen: Sollten Sie im Herbst/Winter in Italien unterwegs sein, denken Sie bitte an entsprechende Winterreifen und ggf. Schneeketten. Vorallem, wenn Sie in den italienischen Bergen unterwegs sind. Denn eine Ausstattung mit Winter fester Bereifung kann an einer typisch italienischen Werkstatt schnell teuer werden. Das Fahren mit Sommerbereifung ist dagegen ein extremes Risiko für die Gesundheit, denn auch in den Italienischen Bergen kann viel Schnee liegen.

Alkohol am Steuer in Italien

Die Alkoholgrenze liegt in Italien seit 2003 bei 0,5 Promille. Alkoholisierten Verkehrsteilnehmern, bei denen der Alkoholwert im Blut über dieser Grenze liegt, wird der Führerschein für 2 Wochen bis 3 Monate abgenommen.

Weiterhin gibt es hohe Geldstrafen für Alkohol am Steuer, die zwischen 250 und 1000 Euro betragen können. Ist ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt, wird das Fahrzeug eingezogen. Diese Regel gilt für Italiener wie für Ausländer.

Parkverbot

Es besteht Parkverbot an gelben und schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten. An blau gekennzeichneten Stellen existieren gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten.
Vorrang im Straßenverkehr:

Für gehörlose und sehbehinderte Fußgänger, erkennbar an einem weiß-roten Stock, ist jederzeit durch Anhalten ein gefahrloses Überqueren von Straßen zu gewährleisten. Zuwiderhandlungen können zu einem Bußgeld von 65,00 EUR führen. Weiterhin besteht grundsätzlich eine Vorfahrt für Straßenbahnen.
Lichtpflicht in Italien:

Für Motorräder und Mopeds besteht in Italien auch tagsüber eine Lichtpflicht. Wenn Sie z.B. einen Leihwagen in Italien fahren, sind Sie außerorts und in Tunneln verpflichtet, dass Licht auch tagsüber einzuschalten.

Helmpflicht in Italien

In Italien besteht eine Helmpflicht. Bei Zuwiderhandlung kann es dazu kommen, dass das Motorrad beschlagnahmt wird.

Warnweste

Bei Autoreisen nach Italien ist grundsätzlich eine fluoreszierende Warnweste sichtbar im Auto mitzuführen. Bei Pannen oder Notfallsituationen außerhalb von Ortschaften ist diese beim Verlassen des Wagens zu tragen.

Telefonieren am Steuer

Das Telefonieren am Steuer (ohne Freisprechanlage) ist in Italien verboten.

Italienischer Kreisverkehr

In Italien gilt im Gegensatz zu Deutschland Rechts vor Links. Somit hat der in den Kreisverkehr Einfahrende, wenn keine anders lautende Beschilderung vorliegt, Vorfahrt.

Zebrastreifen in Italien

Anders als in Deutschland wird in Italien nicht auf Zebrastreifen geachtet. Aus diesem Grund sollten Sie nie unvermittelt an diesem Bremsen, dass das bei dem nachfolgenden Verkehr auf Unverständnis stößt und leicht zu Auffahrunfällen führen kann.

Grüne Versicherungskarte

Es empfiehlt sich eine Grüne Versicherungskarte vom Kfz-Versicherer in Deutschland für den Privat-PKW ausstellen zu lassen, obwohl keine Pflicht mehr besteht diese mitzuführen. Im Falle eines Verkehrsdeliktes kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Polizei bei Nichtvorliegen dieser den Führerschein einbehält (Angaben lt. ÖAMTC).

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Italien

Auf Autobahnen gilt für PKW und Wohnmobile bis zu 3,5 t eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 110 und 130 km/h je nach Beschilderung (bei Nässe 110km/h), auf Schnellstraßen sind 110 km/h (bei Nässe 90 km/h) erlaubt, Außerorts 90 km/h und Innerorts 50 km/h. Für Wohnmobile über 3,5 t gelten auf der Autobahn und auf der Schnellstraße (hier bei Nässe 90 km/h) 100 km/h sowie Außerorts 80 km/h und Innerorts 50 km/h. Die Geschwindigkeit für PKW mit Anhänger ist auf Autobahnen auf 80 km/h, auf Schnellstraßen und Außerorts auf 70 km/h sowie Innerorts auf 50 km/h begrenzt.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Transportieren Sie z. B. Fahrräder am Heckträger, so müssen Sie diese mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel mit Reflektoren kennzeichnen. Diese erhalten Sie im Fachhandel oder bei ADAC.